Beitrag – Branche Lederindustrie | 2011

Schutzkollege zur Überwachung des Probebetriebes

Bei Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten müssen Maschinen häufig in Probebetrieb genommen werden, obwohl eine Schutzeinrichtung demontiert oder deaktiviert wurde. Dadurch entstehen für den Handwerker mechanische, elektrische, chemische und weitere Gefährdungen. Die Freudenberg Sealing Technologies GmbH & Co. KG, Weinheim, stellt bei diesen Arbeiten eine zweite Person, genannt „Schutzkollege“, zur Seite.

Die Aufgabe des Schutzkollegen ist es, den beauftragten Handwerker zu beobachten, ihn in kritischen Situationen anzusprechen und die weitere Vorgehensweise anhand einer erneuten Gefährdungsbeurteilung gemeinsam festzulegen. Für die Durchführung dieser Tätigkeiten wurde für alle Bereiche des Betriebes eine Vereinbarung getroffen.

Werden Schutzeinrichtungen bewusst außer Kraft gesetzt (demontiert, deaktiviert) und steht die Maschine/Anlage weiterhin unter Energie, muss eine zweite Person („Schutzkollege“) die Tätigkeit des Handwerkers so lange überwachen, bis die Schutzeinrichtungen wieder aktiv sind und ihre Wirksamkeit überprüft worden ist.

Als „Schutzkollege“ kann nur ein Mitarbeiter tätig werden, der den sogenannten A&E-Schein besitzt. Der A&E-Schein besteht aus Arbeitsauftrag und Arbeitserlaubnis, die nur von Mitarbeitern mit einer speziellen Schulung erteilt werden darf. Der A&E-Schein ist Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzsystems. Ohne Vorliegen dieses Scheins darf kein Handwerker tätig werden.

Falls eine andere Person als „Schutzkollege“ eingesetzt werden soll, etwa bei Arbeiten, die länger als eine Schicht dauern, muss diese vor Ausübung der „Schutzkollegen“-Tätigkeit den A&E Schein unterzeichnen. Eine wichtige Regel bei diesem System besagt: „Es ist die Holschuld des Handwerkers, den Schutzkollegen einzubinden!“

2011


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Jahr:2011
Kategorie:Bauarbeiten
Kontakt: Freudenberg Simmerringe
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69465 Weinheim

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